Steuern – vielleicht kein Spaß, aber halb so wild!
Damit alles rund um Ihre Jahresendbelege für das vergangene Steuerjahr einfach bleibt, finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Allgemeine Fragen
Privatpersonen mit Konten und/oder Depots – wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind und ihr Kapital im vorangegangenen Jahr Erträge erwirtschaftet hat.
Auf der Jahressteuerbescheinigung sehen Sie Ihre Kapitalerträge und eventuell abgeführte Steuern auf einen Blick. Sie hilft Ihnen also weiter, wenn Sie diese Daten brauchen: Bei der Einkommenssteuererklärung und als Nachweis (Anlage KAP), den Sie im Fall der Veranlagung mitschicken können.
Drucken Sie die elektronische Bescheinigung aus und schicken sie einfach ans Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Die bekommen Sie als weiteres Dokument automatisch in Ihre Post-Box: Wie der Name schon sagt, sind alle Ihre Erträge darin aufgeführt. Das hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung, indem Sie die einzelnen Positionen Ihrer Jahressteuerbescheinigung ganz leicht nachvollziehen können.
Sie haben eine aktive Post-Box? Und Sie hatten im Vorjahr Erträge?
Dann bekommen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung und Ihre Erträgnisaufstellung automatisch in Ihre Post-Box. Dort können Sie sich alles ausdrucken.
Sie nutzen Ihre Post-Box nicht?
Dann schnell noch aktivieren und Sie bekommen die Belege automatisch. Das geht ruckzuck: Ins Internetbanking einloggen, auf „Einstellungen“ und dann auf „Kommunikation“ gehen. Dort finden Sie die „Post-Box“: Kurz aktivieren – fertig! Und glauben Sie uns – Ihre Post-Box wollen Sie nicht mehr missen.
Oder Sie fordern die Jahresendbelege bei uns an. Das geht so:
Loggen Sie sich ins Internetbanking ein und gehen Sie auf „Einstellungen“. Klicken Sie dort unter „Steuern“ auf „Daten & Bescheinigungen“ und anschließend auf „Details“ bei „Jahresendbelege anfordern“.
Sie nutzen Ihre Post-Box, brauchen die Jahressteuerbescheinigung aber per Post?
Dann berechnen wir Ihnen das Porto.
Sie sind Anleger und haben mehrere Depots bei verschiedenen Banken? Dann können Sie Ihre nicht verrechneten Verluste und Gewinne in Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt gegeneinander verrechnen lassen – dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung:
- Die stellen wir Ihnen aus, wenn Sie bei uns nicht verrechnete Verluste haben.
- Anfordern können Sie die bei uns bis spätestens zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres.
- Das geht so: Ins Internetbanking einloggen und unter Einstellungen > Steuern > Daten & Bescheinigungen bei "Verlustverrechnungstöpfe" / "Verlustbescheinigung" auf "Anfordern" gehen.
- Die Verlustbescheinigung ist übrigens nichts anderes, als Ihre Jahressteuerbescheinigung – in der wir die Höhe Ihrer Verluste ausweisen.
Gut zu wissen: Sie können das einmalig so machen oder gleich für die folgenden Kalenderjahre – bis auf Widerruf. Mit der Jahressteuerbescheinigung haben Sie also den Nachweis über Ihre nicht verrechneten Verluste und wir übertragen sie nicht ins Folgejahr.
Als Steuerausländer gelten Sie, wenn Sie weder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort noch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben – und sind als solcher nur beschränkt steuerpflichtig. Dennoch:
Mit inländischen Dividenden- und Mieterträgen sowie Erträgen aus inländischen Wandelanleihen und Genussscheinen sind auch Steuerausländer steuerpflichtig. Unterliegt ein Ertrag der Kapitalertrag-steuer, stellen wir Ihnen für diesen eine Einzelsteuerbescheinigung aus. Die brauchen Sie, damit Sie die angefallene Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet bekommen.
Sie haben eine aktive Post-Box? Dann bekommen Sie automatisch Ihre Einzelsteuerbescheinigung/en und Erträgnisaufstellung in Ihre Post-Box. Diese Belege können Sie dann einfach ausdrucken und an Ihre Steuerbehörde senden.
Sie nutzen keine Post-Box? Dann bekommen Sie die Belege von uns automatisch per Post. Schneller geht es aber, wenn Sie Ihre Post-Box aktivieren: Das geht ruckzuck: Ins Internetbanking einloggen, auf „Einstellungen“ und dann auf „Kommunikation“ gehen. Dort finden Sie die „Post-Box“. Kurz aktivieren – fertig! Und glauben Sie uns – Ihre Post-Box wollen Sie nicht mehr missen.
Wenn wir die gültige Versandanschrift des Erben haben, senden wir ihm die Original-Jahressteuerbescheinigung automatisch per Post.
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25%? Dann ist es vielleicht sinnvoll, wenn Sie eine Steuererklärung machen. Beantragen Sie dann einfach die „Günstigerprüfung“ bei Ihrem Finanzamt. Ihr möglicher Vorteil: Sie bekommen Geld zurück oder müssen weniger nachzahlen.
Wichtig: Diese Information ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Steuer bitte an Ihren Steuerberater.
Was steht in der Jahressteuerbescheinigung und was bedeutet es?
Das lesen Sie hier: