Voraussetzungen für einen Kredit
- Sie sind volljährig, haben eine gute Bonität und nutzen den Kredit privat und nicht gewerblich.
- Sie haben ein stabiles monatliches Einkommen – als Arbeiter, Angestellter, Beamter oder Rentner/Pensionär.
- Wenn Sie selbständig sind: Sie erzielen Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb, Land-/Forstwirtschaft oder Existenzgründungen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland und ein Gehalts-Girokonto.
- Wenn Sie verheiratet sind: Sie beantragen den Kredit mit Ihrem Partner.
- Wenn Sie den Kredit gemeinsam beantragen: Sie wohnen unter gleicher Adresse.
Keine zusätzlichen Kosten
Bei unseren Krediten fallen nach Eröffnung keine sonst üblichen Gebühren für Kontoauszüge, gewünschte Monatsraten-Anpassungen oder sonstige Änderungswünsche an.
Zusätzlich zu Ihren Raten können Sie beliebige Sondertilgungen leisten – wann immer Sie wollen. Sie können sogar alles auf einmal zurückzahlen und den Kreditvertrag vorzeitig kostenfrei kündigen.
Rahmenkredit, Ratenkredit, Wohnkredit, Autokredit, Basiskredit (Allgemein-Verbraucherdarlehen) |
|
---|---|
Bearbeitungsgebühr |
keine |
Kontoführung |
kostenlos |
Kontoauszug |
kostenlos |
Sondertilgung |
kostenlos |
Raten-/Laufzeitänderung |
kostenlos |
Vorzeitige Rückzahlung/Ablösung |
kostenlos |
Verwendungszweck
Mit dem Autokredit können Sie jedes neue oder gebrauchte Fahrzeug, wie z.B. ein Auto, Motorrad, Wohnmobil oder einen Wohnwagen, oder auch die Anzahlung / Schlussrate bei Leasingfahrzeugen finanzieren.
Sie sind sich nicht sicher, ob der Autokredit zu Ihnen passt?
Hier geht es zum interaktiven Kredit-Check.
Mindest-/ Höchstbetrag
Die Kredithöhe des Autokredits beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro.
Laufzeit
Beim Autokredit können Sie sich für eine Laufzeit von 24 bis 84 Monaten entscheiden. Je länger die Laufzeit, umso geringer die monatlichen Raten.
Fremdkredit ablösen
So einfach lösen Sie Ihren bisherigen Konsumentenkredit bei einer anderen Bank ab:



1. Ablösetermin festlegen
Entscheiden Sie, ob Sie eine mögliche vertragliche Kündigungsfrist einhalten möchten (ggf. müssen Sie dann schriftlich kündigen) oder den Kredit sofort ablösen wollen. In diesem Fall berechnen einige Kreditinstitute ggf. eine Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) für entgangene Zinsen.
2. Ablösewunsch bestätigen lassen
Fordern Sie bei Ihrem bisherigen Kreditinstitut eine Ablösebescheinigung mit Ablösetermin und -betrag an. In der Regel ist der nächstmögliche Rückzahlungstermin in der Bescheinigung bereits eingetragen. Auf Wunsch können Sie einen bestimmten Termin vorgeben.
Tipp: Falls Sie mehrere Kredite ablösen möchten, ist es sinnvoll, allen Kreditinstituten das gleiche Ablösedatum vorzugeben. Das beschleunigt den Ablöseprozess deutlich. Sie benötigen für jeden Kredit, den Sie ablösen möchten, eine eigene Ablösebescheinigung.
3. Ablösebescheinigung an die ING-DiBa senden
Bitte senden Sie uns die Ablösebescheinigung(en) Ihrer bisherigen Kreditinstitute per Post zu.
Erforderliche Unterlagen
Prüfen und unterschreiben Sie Ihr persönliches Kredit Vertragsformular. Jeder Kreditnehmer muss zweimal unterschreiben.
Legen Sie – auch wenn Sie schon Kunde sind - folgende Unterlagen vollständig und gut lesbar bei:
- Als Angestellter Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Als Beamter Kopien aller Seiten der letzten Bezügemitteilung
- Als Freiberufler Kopien der letzten 2 Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre) mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit
- Als Rentner/Pensionär Kopie des letzten Rentenbescheids
Wichtig: Ist auf Ihrem Einkommensnachweis keine Bankverbindung angegeben? Dann schicken Sie uns bitte zusätzlich einen Kontoauszug mit dem Gehaltseingang.
Senden Sie die unterschriebene Ausfertigung für die ING-DiBa des Vertrags mit Ihren Unterlagen per Post an:
ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt.
Tipp: Bevor Sie Ihren Kredit beantragen, speichern Sie am besten alle Unterlagen in einem Ordner. Als pdf, jpg oder png. Dann können Sie sie nachher einfach hochladen.
Der KFZ-Brief bleibt bei Ihnen
Kennen Sie das auch von anderen Autofinanzierungen? Als Sicherheit müssen Sie den Kfz-Brief abgeben. Nicht so beim Autokredit. Hier sind Sie Eigentümer des Autos, der Kfz-Brief bleibt in Ihren Händen. Bitte reichen Sie nachträglich eine Kopie des Kfz-Kaufvertrags ein – das reicht aus. Ein weiterer Vorteil für Sie: Bei der ING-DiBa müssen Sie keine Vollkaskoversicherung und keinen zusätzlichen Wartungsvertrag abschließen.
Einfach alles online eingeben




Klicken Sie auf Kredit beantragen und wählen Sie Ihren Wunschkredit aus. Ein paar persönliche Angaben brauchen wir auch noch von Ihnen. Dann können wir Ihren Kreditwunsch bereits online vorprüfen. Und Sie können uns schon die nötigen Unterlagen hochladen – als pdf, jpg oder png.
Digitalen Einkommens-Check nutzen
Lassen Sie Ihr Einkommen einfach direkt auf Ihrem Gehaltskonto prüfen – mit dem Digitalen Einkommens-Check. Das Einreichen Ihrer Einkommensunterlagen können Sie sich dann sparen.
Vertrag ausdrucken und einsenden
Ihren Kreditvertrag schicken wir Ihnen per E-Mail zu. Sie brauchen ihn nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns zurückschicken. Wenn Sie die anderen Unterlagen nicht digital hochgeladen haben, legen Sie sie einfach mit in den Umschlag.
Legitimieren
Sie sind noch kein ING-DiBa Kunde? Dann brauchen wir noch eine Legitimation von Ihnen. Das geht direkt online oder in einer Postfiliale.
Kredit prüfen lassen
Sobald alles komplett ist, prüfen wir Ihren Kreditwunsch. Die meisten Kredite genehmigen wir noch am selben Tag.
Sofort Ihr Geld bekommen
Den gewünschten Betrag überweisen wir direkt auf Ihr Girokonto und schicken Ihnen die schriftliche Kreditzusage per E-Mail - oder in Ihre Post-Box, wenn Sie schon Kunde bei uns sind.
Haben Sie noch keine Zugangsdaten zum Telebanking und Internetbanking? Dann bekommen Sie diese kostenlos von uns, damit Sie Ihren Kredit bequem online im Blick behalten.
Tipp: Sie sind bereits ING-DiBa Kunde? Dann können Sie den Kredit direkt in Ihrem Internetbanking beantragen. Ganz ohne viel Tippen.
SCHUFA-Auskunft zustimmen
Wenn Sie einen Antrag mit SCHUFA-Erklärung unterschreiben, stimmen Sie damit zu, dass Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden darf.
Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch Versandhandel und Kaufhäuser.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die Kontaktdaten der SCHUFA aind: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, Telefon: 0611 - 92780, E-Mail: meineschufa@schufa.de.
Kriterien der Kreditprüfung
Im Rahmen der Bearbeitung des Kreditvertrags führt die ING-DiBa eine Kreditprüfung durch. Eine positive Kreditprüfung ist Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Maßgeblich für die Kreditentscheidung der ING-DiBa sind unter anderem die bekannten Daten zur Bonität des Kunden, zu seiner monatlichen Haushaltsbelastung, seinem bisherigen Zahlungsverhalten und allgemeinen Erfahrungswerten, die die ING-DiBa aus der Vergabe von Krediten bisher gewinnen konnte.
In jedem Fall behält sich die ING-DiBa ausdrücklich die Annahme des Vertrags vor. Die ING-DiBa wird ihre internen Entscheidungskriterien nicht nach außen weitergeben und daher keine detaillierten Auskünfte über die Gründe ihrer Entscheidung erteilen.
Kreditablehnung
Wir gehen bei der Kreditvergabe sehr verantwortungsbewusst vor. Wenn wir eine Anfrage nach der Kreditprüfung ablehnen, geschieht dies in erster Linie zum Schutze des Kunden. Zum Beispiel, wenn die Rückzahlung eine zu große finanzielle Belastung darstellen würde.
Was ist der Basiskredit
Der Basiskredit ist ein weiteres Kreditprodukt der ING-DiBa, welches nur bei ausgewählten Vertriebspartnern erhältlich ist. Der Kreditbetrag ist von 3.000 bis 4.999 Euro frei wählbar.
Kredit absichern
Sie möchten Ihren ING-DiBa Kredit günstig absichern? Dann empfehlen wir Ihnen die Risiko-Lebensversicherung unseres Kooperationspartners CosmosDirekt.
Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Komplett abgesichert - für wenige Euro im Monat
- Laufzeit und Versicherungssumme können Sie flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen
- Auf Wunsch: Absicherung über Kreditforderungen hinaus
Neugierig? Dann fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.
Sollzins & Effektiver Jahreszins
1. Berechnung unserer Kreditzinsen
Die Berechnung der Sollzinsen beginnt mit dem Tag der Kreditauszahlung. In Ihren monatlichen Raten sind Zins und Tilgung enthalten. Der gebundene Sollzinssatz p.a. wird vertraglich fest vereinbart und ändert sich während der Kreditlaufzeit nicht. Außer dem Sollzins, fallen bei unseren Krediten keine zusätzlichen Kosten an. Wir verzichten auf Gebühren bei Krediteröffnung oder während der Laufzeit.
2. Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Effektivzins?
Gerne erklären wir Ihnen den Unterschied anhand eines Beispiels.
Wenn Sie sich 10.000 Euro leihen und einen jährlichen Sollzins von 4 Prozent vereinbaren, müssten Sie, bei einer Laufzeit von einem Jahr, am Ende des Jahres 400 Euro Zinsen bezahlen. Tatsächlich zahlen Sie diese 400 Euro aber in 12 monatlichen Raten. So gesehen zahlen Sie die erste Rate also 11 Monate zu früh, die zweite 10 Monate zu früh, usw. Dadurch entsteht Ihnen rein rechnerisch ein geringer Zinsverlust, der im Effektivzins dargestellt wird.
Wir geben Soll- und Effektivzins an, damit es Ihnen leichter fällt, unsere Konditionen mit denen anderer Banken zu vergleichen.
Berechnet wird der Effektivzins nach der Preisangaben Verordnung (PangV). Es kann passieren, dass der Zins in Angebot und Vertrag vom Zins in der Werbung minimal abweicht.
Daraus ergeben sich für Sie keine Nachteile. Denn für Ihre Zinsrechnung wird der Sollzinssatz verwendet.
Unterschied gebundener & veränderlicher Zins
Bei einem festen (gebundenen) Zins garantieren wir Ihnen einen gleichbleibenden Zins über die gesamte Vertragslaufzeit.
Ein variabler (veränderlicher) Zins kann sich verändern. Wie häufig wir den Zins anpassen, lässt sich nicht voraussagen – solche Anpassungen hängen von der Marktlage ab.
Was ist die Steuer-ID und wo finde ich meine?
Die Steuer-ID oder auch TIN ist eine steuerliche Identifikationsnummer. Die Nummer wurde im Jahr 2008 eingeführt und besteht aus 11 Ziffern. Wichtig für Sie: Jede Steuer-ID ist personenbezogen und bleibt ein Leben lang unverändert gültig.
Das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet alle Steuer-IDs und die zugehörigen Daten wie Ihren vollständigen Namen, Tag und Ort Ihrer Geburt oder Ihre aktuelle Anschrift. Wer nach 2008 in Deutschland geboren wurde, hat seine Steuer-ID sogar direkt nach der Geburt bekommen. Sie wird quasi mit in die Wiege gelegt. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Und wo steht Ihre Steuer-ID?
- Auf Mitteilungen von Finanzbehörden
- Auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid
- Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Achtung: Oft wird die Steuer-ID auch einfach nur „Identifikationsnummer“ genannt.
Sie haben einen Freistellungsauftrag an uns gestellt?
Dann lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir haben Ihre Steuer-ID schon. Infos zum Freistellungsauftrag gibts hier.
Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht angebe?
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, uns Ihre Steuer-ID mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Steuer-ID nicht angeben, können Sie trotzdem ein Konto bei uns eröffnen. Wir erfragen Ihre Steuer-ID dann direkt beim Bundeszentralamt für Steuern.
Sie haben Ihre Steuer-ID gerade nicht zu Hand? Kein Thema. Geben Sie uns Ihre Steuer-ID einfach zu einem späteren Zeitpunkt. Das funktioniert ganz einfach im Internetbanking unter Service und Steuern.
Warum wird meine Steuer-ID abgefragt, wenn ich ein Konto eröffne oder eine Vollmacht erteile?
Ab 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Steuer-ID zu erfragen. So sieht es das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.
Ziel des Gesetzes ist, Steuerhinterziehungen durch „Briefkastenfirmen“ in Zukunft zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten für alle Steuerzahler (also für Sie) und für Dritte (also z.B. für Banken) sollen für mehr Transparenz sorgen.