Ausführungsplätze

Zusammenfassung des Auswahlverfahrens für Ausführungsplätze, einschließlich der Methode zur Analyse der Ausführungsqualität als Bestandteil unserer Ausführungsgrundsätze:

Durch eine sorgfältige Auswahl der den Kunden angebotenen Ausführungsplätze wirkt die Bank auf die bestmögliche Ausführung von Aufträgen hin, da die Kunden auf informierter Grundlage eine Auswahl zwischen grundsätzlich geeigneten Ausführungsplätzen treffen können.

 

Die Auswahl von Handelsplätzen und Handelspartnern (bei der außerbörslichen Auftragsausführung) findet im Rahmen eines etablierten Auswahlverfahrens statt, an dem die maßgeblichen Stellen innerhalb der Bank beteiligt sind. Diese stellen sicher, dass nur solche Unternehmen in die Liste der möglichen Handelspartner aufgenommen werden, die die Mindestanforderungen der Bank (insbesondere an den Regulierungsstatus) erfüllen.

 

Die Auswahl der Ausführungsplätze (börslich sowie außerbörslich) unterliegt einer laufenden Kontrolle, um sicherzustellen, dass für den Kunden mit seiner Weisung zum Ausführungsplatz die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Dazu wird die Qualität der Auftragsausführung an den einzelnen Ausführungsplätzen ständig kontrolliert, um ggf. Änderungen bei der Auswahl der Ausführungsplätze vornehmen zu können.

Auswahl der Ausführungsplätze

Bei der Auswahl der Ausführungsplätze, die Kunden für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen, hat die Bank die nachfolgenden Faktoren angewendet und entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet.
Erhebliche Bedeutung hat die Bank hierbei den folgenden Faktoren beigemessen:

  • Dem Preis des Finanzinstruments
  • Den Kosten der Auftragsausführung
    Berücksichtigt werden im Hinblick auf die Kosten der Auftragsausführung die Gesamtkosten einer Orderausführung, bestehend aus dem Preis des Finanzinstruments und den für die Ausführung des Auftrags anfallenden Kosten, wie z.B. Handelsplatzgebühren.

Mittlere Bedeutung hat die Bank folgenden Faktoren beigemessen, die untereinander regelmäßig eine gleich hohe Bedeutung haben:

  • Geschwindigkeit der Ausführung
    Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit einer Orderausführung werden durch diverse Parameter wie Transaktionsart (z.B. börsengehandelt oder OTC), Handelsplatz (z.B. XETRA oder Börse München), Art des Marktes (z.B. Market Maker, fortlaufender Handel oder auktionsbasierte Märkte etc.) bestimmt.
  • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung
    Um dauerhafte oder wiederkehrende Schwierigkeiten bei der Abwicklung von bestimmten Geschäftsarten zu vermeiden, fließt die Qualität des Services eines Ausführungsplatz (z.B. bessere Clearingsysteme oder Notfallsicherungen) in die Bewertung für die Zwecke der Ausführungsgrundsätze mit ein.
  • Liquidität
    Liquide Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Lage sind, zusätzliches Kauf- oder Verkaufsinteresse mit wenigen Auswirkungen auf das aktuelle Preisniveau zu befriedigen. Dieser Faktor kann bei bestimmten Produkten (insbesondere bei Aktien kleinerer Unternehmen) in den Vordergrund treten.

Geringere Bedeutung kommt den folgenden Faktoren zu:

  • Art des Auftrags
    Handelsplätze bieten diverse Arten der Auftragsausführung (z.B. Stop-Loss Limitierungen oder Aufträge mit einer zeitlichen Einschränkung) an. Der Umfang möglicher Auftragsarten kann zum Ausschluss von Ausführungsplätzen führen.
  • Sonstige relevante Aspekte für die Auftragserteilung
    Wenn es darüber hinaus noch weitere Ausführungsplätze gibt, die den vorgenannten Kriterien entsprechen, liegt die Entscheidung, ob ein Ausführungsplatz zur Auswahl gestellt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Bank.

TOP-3-Ausführungsplätze

Die Online-Eingabemaske zur Erteilung eines Auftrags enthält eine TOP-3-Auswahl. Diese drei Handelsplätze werden anhand der Preise der Finanzinstrumente sowie der Kosten der Auftragsausführung hergeleitet. Hierdurch soll einer Weisung des Kunden jedoch nicht vorgegriffen werden. Der Kunde hat ebenso die Möglichkeit, einen anderen Ausführungsplatz anzugeben. Aus der TOP-3-Auswahl folgt insbesondere keine unterschiedliche Behandlung der Aufträge seitens der Bank.

Ausführung außerhalb eines Handelsplatzes
Die Ausführung von Aufträgen kann bei einer entsprechenden Kundenweisung auch außerbörslich erfolgen. Dabei nutzt die Bank Vermittlungssysteme wie „CATS“, über die finanzaufsichtsrechtlich regulierte Handelspartner unmittelbar miteinander Geschäfte über Finanzinstrumente abschließen können. Hierbei handelt es sich um eine Auftragsausführung außerhalb eines Handelsplatzes (d.h. außerhalb eines regulierten Marktes, MTF oder OTF). In diesem Fall besteht stets ein Gegenparteirisiko. Insbesondere kann es zu einem Verlust für den Kunden führen, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Auf Nachfrage des Kunden stellt die Bank weitere Informationen über diese Art der Auftragsausführung zur Verfügung.

Auftragsausführung im Ausland (Weiterleitung von Kundenaufträgen)
Wenn der Kunde die Weisung zur Ausführung eines Auftrags im Ausland gibt, führt die Bank den Auftrag nicht selbst aus, sondern leitet ihn stets an die UBS Switzerland AG (UBS) zur Ausführung weiter. Die UBS hat Maßnahmen ergriffen, um die bestmögliche Ausführung der weitergeleiteten Kundenaufträge zu gewährleisten. Dazu hat die UBS u.a. eigene Ausführungsgrundsätze aufgestellt, deren aktuelle Fassung vom Kunden unter dem folgenden Link aufgerufen werden können.

Der Auswahl von UBS als Weiterleitungsunternehmen liegen mit Ausnahme des Faktors Liquidität die gleichen Faktoren in der gleichen Gewichtung zugrunde wie bei der Auswahl von Ausführungsplätzen. Das heißt, die Bank hat die UBS als Handelspartner ausgewählt, weil die Ausführung von Wertpapieraufträgen durch die UBS insbesondere eine kostengünstige und schnelle Auftragsausführung mit hoher Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit darstellt.

Die Bank prüft regelmäßig, ob die UBS als Handelspartner weiterhin die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen gewährleistet.