Rechte und Pflichten als Aktionärin oder Aktionär

Diese Rechte und Pflichten ergeben sich durch den Handel und Besitz von Aktien

Geldanlage 3 min Lesedauer 15.03.2023
Rechte von Aktionären

Das deutsche Aktiengesetz regelt die entscheidenden Rechte und Pflichte auch für Klein-Anlegende. Neben der gesetzlichen Grundlage können darüberhinausgehende Regelungen in den Satzungen der jeweiligen Aktiengesellschaften festgelegt werden.

Verwaltungsrechte von Aktionärinnen und Aktionären

Grundsätzlich kann in Vermögensrechte, Verwaltungsrechte und Nebenrechte unterschieden werden. Die wichtigsten Verwaltungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre sind die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht. Jedes deutsche börsennotierte Unternehmen ruft einmal im Jahr eine solche Hauptversammlung ein. Möchte sich Anlegende auf der Hauptversammlung zu Wort melden, um Fragen zu stellen, haben sie dies ebenso wie die Teilnahme an der Versammlung vorab schriftlich anzumelden. Aktionärinnen und Aktionäre selbst haben ein mit der Hauptversammlung verbundenes Stimmrecht. Das Ausmaß des Stimmrechts bemisst sich an der Anzahl der gehaltenen Aktien. Über dieses Stimmrecht kann über die Verwendung des Unternehmensgewinns mitbestimmt und auf die zukünftigen Unternehmensentscheidungen Einfluss genommen werden, etwa wenn es um Verkäufe oder Akquisitionen geht. Weiterhin steht bei der jährlichen Hauptversammlung die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Damit können die Aktieninhabenden also ihr Vertrauen gegenüber der Unternehmensführung aussprechen oder ihr dieses entziehen. Wer selbst nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann oder möchte, kann sein Stimmrecht auch abtreten, etwa an eine Schutzvereinigung für Anlegende. So haben beispielsweise auch Personen mit wenigen Aktien die Möglichkeit, auf die Entscheidung des Unternehmens maßgeblichen Einfluss zu nehmen, indem die Interessen gebündelt vertreten werden.

Darüber hinaus haben Aktionärinnen und Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung ein sogenanntes Auskunftsrecht: Einmal jährlich ist die Aktiengesellschaft verpflichtet, ihnen Auskünfte über die Wirtschaftslage der Aktiengesellschaft zu geben, etwa ob Gewinne erwirtschaftet wurden, wie diese eingesetzt werden sollen und wie die wirtschaftlichen Prognosen aussehen.

Die Vermögensrechte von Aktionärinnen und Aktionären

Zur Ausschüttung von Gewinnen ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, werden jedoch Gewinne ausgeschüttet, hat jede und jeder das Recht auf einen Gewinn entsprechend des Aktienanteils. Je höher die Aktienbeteiligung, desto höher auch die Dividendenauszahlung, also der auszuschüttende Betrag. Diese kann sich noch einmal nach Art der Aktien unterscheiden. Inhabende von sogenannten Vorzugsaktien erhalten einen höheren Gewinn als Personen mit Stammaktien, müssen dafür jedoch auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung verzichten.

Ferner gehören zu den Vermögensrechten noch das Recht auf Abwicklungsvermögen und das allgemeine Bezugsrecht im Falle einer Kapitalerhöhung.

Pflichten von Aktionärinnen und Aktionären

Die einzige finanzielle Hauptpflicht besteht darin, die gezeichneten Aktien auch entsprechend zu bezahlen, also eine entsprechende Einlage auf das Grundkapital der Aktie zu leisten.

Weiterhin haben Anlegende eine gesetzlich vorgeschriebene Treuepflicht. Diese besagt, dass er auf die Interessen des börsennotierten Unternehmens und die anderer Personen mit Anteilscheinen Rücksicht nehmen muss und sich beispielsweise nicht auf Kosten dieser bereichert.

Weitere Pflichten liegen im Ermessen des aktienemittierenden Unternehmens. Bei einem Börsengang kann das Unternehmen beispielsweise zusätzlich eine sogenannte Haltefrist verordnen, die vorschreibt, wie lange die Aktien nach dem Börsengang behalten werden müssen, um Kurseinbrüche zu verhindern.

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