Rente und Nebenjob

Wie viel Rentner und Rentnerinnen dazuverdienen dürfen

Verbrauchertipps 3 min Lesedauer 20.07.2022
Rentner und Nebenjob

Jede und jeder Zweite möchte im Rentenalter weiterhin erwerbstätig bleiben. Die meisten Rentnerinnen und Rentner wissen aber nicht, wie viel sie dazuverdienen dürfen und worauf sie dabei achten müssen. Wir haben uns schlau gemacht und liefern Antworten.

Warum überhaupt neben der Rente arbeiten?

Laut dem Bundesarbeitsministerium üben mehr als 1,5 Million Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen Nebenjob aus. Eine Befragung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufungsforschung (IAB) ergab, dass über 90 Prozent der Rentner mit Nebenjob diesen ausüben, weil sie Spaß an der Arbeit haben und Kontakte zu Menschen brauchen. Fast ebenso viele nannten als Grund, sie bräuchten weiterhin eine Aufgabe. Allerdings gaben auch über 50% der Männer und sogar 70% der Frauen an, dass sie das zur Rente dazuverdiente Geld zum Leben brauchen.

Renteneintrittsalter? Altersrente? Regelaltersgrenze?

Die gesetzliche Altersrente erhalten in der Regel Arbeitnehmer, die mit 65 Jahren in Rente gehen (Geburtsjahr bis 1957). Seit 2012 bis 2029 steigt die Altersgrenze für den Renteneinstieg in Deutschland stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Nach Erreichen dieser sogenannten Regelaltersgrenze dürfen Rentnerinnen und Rentner so viel dazuverdienen, wie sie können – ohne Abstriche bei der Rente riskieren zu müssen. Sie erhalten entweder einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, oder eine höhere Rente, wenn Sie neben der Rente arbeiten und selbst weiter Beiträge zahlen.

Wann wird die Rente gekürzt?

Erhalten Sie schon vor erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, gelten beim Hinzuverdienst besondere Regelungen. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. In manchen Fällen kann die Rente sogar ganz entfallen. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto geringer ist der Anteil der Rente.

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zu Ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Dabei ist der genaue Zeitraum in dem Sie den Hinzuverdienst erzielen nicht relevant. Sie sind damit flexibel und können zum Beispiel auch nur für Teilzeiträume im Jahr arbeiten.

Geht der Hinzuverdienst über 6.300 Euro hinaus, wird dieser durch 12 geteilt und davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Was ist der Hinzuverdienstdeckel?

Der Hinzuverdienstdeckel bezeichnet die individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst. Dafür betrachtet man die Einkommensverhältnisse der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn. Das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten ist maßgeblich. Wenn die gekürzte Rente und ein Zwölftel des Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.

Sie können sich das ganz einfach wie folgt merken:

Höhe des Hinzuverdienstes:

  • Verdienst bis zur Hinzuverdienstgrenze
  • Verdienst über der Hinzuver dienstgrenze bis zum Hinzuverdienstdeckel
  • Verdienst über dem Hinzuverdienstdeckel

So viel wird angerechnet:

  • Keine Anrechnung
  • Anrechnung von 40 Prozent des über der Hinzuverdienstgrenze liegenden Betrages
  • Volle Anrechnung des darüber liegenden Betrages auf die verbliebene anteilige Rente

Unbedingt vorher beraten lassen

Sie sollten jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dort erfahren Sie auch, ob Ihr Verdienst innerhalb der Grenze liegt oder diese überschreitet. Außerdem erfahren Sie, welche Einkommensarten als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.

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