Steuererklärung kann sich für Studierende lohnen

Studienkosten absetzen und Geld zurückholen

Steuern 5 min Lesedauer 02.02.2024
Steuertipp Studium

Keine Frage: Das Studium ist für viele junge Leute ein wichtiger Lebensabschnitt. Doch die schöne Uni-Zeit kann auch ziemlich teuer sein. Studiengebühren, Miete, Lehrbücher und andere Studienkosten gehen schnell ins Geld. Den Löwenanteil bei den Studienkosten macht die Miete aus, am teuersten ist es in Städten wie etwa München oder Hamburg.

Das Gute: Machen Sie vieles davon gegenüber dem Fiskus geltend, können Sie sich Studienkosten zurückholen. Alles, was Sie tun müssen: eine Steuererklärung machen. Zugegeben, das klingt erst einmal langweilig. Für die oft knappe Kasse bei Studierenden aber hilfreich. Neugierig geworden? Dann los!

Hätten Sie es gedacht? Im Wintersemester 2021/2022 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 2,9 Millionen Studentinnen und Studenten an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben, fast unverändert viele wie zum vorherigen Wintersemester.

Checkliste: Studierende können viele Studienkosten absetzen

Als abzugsfähig zählen Ausgaben für Lernmittel wie Bücher, sämtlicher Bürobedarf, Studiengebühren, Studienkreditzinsen und Semesterbeiträge. Infos zu absetzbaren Studienkosten im Detail:

  • Im Erststudium können Sie Ihre Kosten für das Studium nicht vollumfänglich von der Steuer absetzen, sondern sie beim Finanzamt nur als Sonderausgaben bis zu maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend machen.
  • Studierende im Zweitstudium haben die Möglichkeit, ihre Ausgaben fürs Studium vollumfänglich als Werbungskosten zu deklarieren und sie als sogenannten Verlustvortrag in künftige Jahre zu übertragen. Steigen Studierende später in den Beruf ein, kann der Fiskus die Werbungskosten aus dem Studium nachträglich berücksichtigen.
  • Laufende Kosten, etwa für Bücher und Arbeitsmaterial, können nicht die Eltern, sondern allenfalls die Studierenden selbst in ihrer Steuererklärung angeben.
  • Laptop für Studium absetzen – ist das möglich? Ja, das geht. Technische Ausstattung wie Computer, Drucker oder Tablet lassen sich steuerlich geltend machen.
  • Kosten für Praktika können Studierende ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
  • Und beim Studium die Miete absetzen? Auch das ist möglich. Gleiches gilt für ein eigenes Arbeitszimmer sowie Ausgaben für den Umzug.
  • Ebenso können Studierende Fahrtkosten etwa zur Uni in der Steuererklärung angeben.
  • Was ist sonst noch absetzbar? Zum Beispiel Auslandssemester und alle damit zusammenhängenden Aufwendungen wie etwa Flüge und eine Unterkunft.

Übrigens: Der Bundesfinanzhof hatte bereits vor Jahren die Frage aufgeworfen, ob der Steuervorteil, den Studierende im Zweitstudium gegenüber Studierenden im Erststudium haben, verfassungswidrig sei. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19. November 2019 verneint – für viele übrigens eine völlig überraschende Entscheidung.

Steuererklärung als studierende Person – das Wichtigste im Überblick:

Eine Steuererklärung als studierende Person lohnt sich finanziell fast immer. Das gilt oft selbst, wenn Sie keine Einnahmen haben. Wer kann und wer muss sogar eine Steuererklärung abgeben?

  • BAFöG-Empfänger und -Empfängerinnen: Im Jahr 2022 erhielten 630.000 Studierende monatlich durchschnittlich 592 Euro BAföG – das Studium lässt sich damit jedoch kaum komplett finanzieren. Für BAFöG-Beziehende lohnt sich daher eine Steuererklärung – auch deshalb, weil BAföG oder ein Stipendium nicht zu Einnahmen zählen und steuerfrei sind.
  • Studierende ohne Einnahmen: Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie nicht verpflichtet. Sie können das aber auf freiwilliger Basis tun und gegenüber dem Fiskus Ihre Studienkosten geltend machen. Das kann sich unter bestimmten Voraussetzungen in späteren Jahren rechnen.
  • Studierende mit Minijob: Sie sind als Beschäftige nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da die Arbeitgeberseite sich um die Abgaben kümmert.
  • Studierende mit Ferienjob oder bezahltem Praktikum: Sie hatten in den Semesterferien einen Job? Oder Sie haben ein bezahltes Praktikum absolviert? Die Lohnsteuer, die Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin abgezogen hatte, können Sie sich mit Ihrer Steuererklärung zurückholen.
  • Studierende mit Einnahmen: Wer selbstständig oder freiberuflich auf Rechnung tätig ist und im Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdient hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung im Studium abzugeben. Der Grundfreibetrag liegt für 2024 bei 11.604 Euro. Grundfreibetrag heißt: Bis zu dieser Summe zahlen Sie keine Steuern.
  • Eine Steuererklärung wird auch fällig für Studierende mit Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften, die zusammen mehr als den Grundfreibetrag ergeben.
  • Studierende, die bei mehreren Unternehmen angestellt waren, müssen ebenfalls eine Steuererklärung machen.

Steuererklärung bequem online erstellen

Vieles spricht dafür, dass Sie Ihre Steuererklärung bequem online erstellen. Immer mehr in Deutschland lebende Menschen nutzen Elster (Elektronische Steuererklärung). Die Online-Steuererklärung ist quasi papierlos – Sie können sie dem Finanzamt mit wenig Aufwand übermitteln. 

Auch Eltern können Studienkosten absetzen

Eltern mit studierenden Kindern können ebenfalls Steuern sparen, indem sie die Kosten für das Studium absetzen. Die deutsche Lohnsteuerhilfe gibt an, dass Eltern, die einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben, bei der Steuererklärung pauschal den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro geltend machen können. Voraussetzung: der Nachwuchs wohnt nicht mehr zu Hause.

Übrigens: Gibt es kein Kindergeld mehr, weil das Kind z.B. das 25. Lebensjahr vollendet hat, können die Eltern Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von höchstens 11.604 Euro für 2024 (2023: 10.908 Euro) als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Verdient das Kind neben dem Studium eigenes Geld, wird das Einkommen oberhalb des Freibetrages von 6.270 Euro pro Jahr allerdings davon abgezogen. Unter Umständen können Eltern zusätzlich ihre Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung des studierenden Kindes steuermindernd geltend machen.

Wen Sie bei Fragen kontaktieren können

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt.

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