Welche Vorzüge besitzen Vorzugsaktien?

Vor- und Nachteile von Stamm- und Vorzugsaktien

Geldanlage 4 min Lesedauer 03.05.2023
Vorzugsaktien

Die meisten Aktiengesellschaften in Deutschland geben Stammaktien aus. Bei einigen Unternehmen stehen Kleinanlegerinnen und -anleger aber vor der Wahl: Soll er Stamm- oder Vorzugsaktien kaufen? Grundsätzlich sind beide Aktiengattungen für Privatanlegende interessant. Es gilt die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Neben Stammaktien als dominierende Aktiengattung im deutschen Börsenwesen nutzen vor allem klassische Familienunternehmen, darunter Henkel, Volkswagen, BMW, Sixt, Jungheinrich oder Drägerwerk, häufig Vorzugsaktien, um ihr Eigenkapital aufzustocken, ohne den investierten Personen Mitspracherechte einräumen zu müssen. Dadurch bleiben die Stammaktien dieser Firmen fest in der Hand der Gründerfamilien oder anderer Großaktionäre. Vorzugs- und Stammaktien repräsentieren zwar die gleichen Anteile an einem Unternehmen, weisen aber einige grundlegende Unterschiede auf.

Vorzüge bieten eine höhere Dividende ...

Beide Aktiengattungen – im Börsenhandel auch kurz Vorzüge oder Stämme genannt – verfügen über eigene Wertpapierkennnummern (WKN). Im Börsenindex werden sie durch die Abkürzungen Vz und St gekennzeichnet. In der Regel können Anlegerinnen und Anleger Vorzugsaktien bei normal laufenden Geschäften günstiger erwerben als Stammaktien.

Vorzugsaktien werden bei der Zahlung der Dividende bevorzugt. Der Vorzug kann insbesondere ein auf die Aktie vorweg entfallender Gewinnanteil (Vorabdividende) oder ein höherer Gewinnanteil (Mehrdividende) als Stammaktionärin oder-aktionär sein.

... dafür aber weniger Mitsprache

Wird wegen schlecht laufender Geschäfte die Dividende für Stammaktionärinnen und -aktionäre gestrichen, haben Vorzugsaktien dennoch einen gesetzlichen Anspruch auf eine kleine Ausschüttung. Fehlen dem Unternehmen die Mittel dafür, kann die garantierte Dividende auch nachgezahlt oder die Vorzugsaktie vorübergehend mit einem Stimmrecht versehen werden, bis die zugesicherte Dividende gezahlt werden kann.

Mit Ausnahme des Stimmrechts sind Vorzugsaktien mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Stammaktien. Demnach dürfen investierte Personen beider Aktiengattungen Hauptversammlungen besuchen, dort an das Rednerpult treten und das Wort zur Tagesordnung ergreifen sowie sachbezogene Fragen stellen. Mitbestimmen, ob Vorstand und Aufsichtsrat entlastet werden, wie hoch die Dividende ausfallen oder welche strategische Zukunftsentscheidung umgesetzt werden soll, dürfen indes nur Personen mit Stammaktien.

Stammaktien bieten mitunter höhere Renditen

Die Kursentwicklung von Vorzügen oder Stämmen kann bisweilen recht unterschiedlich verlaufen. Vor Übernahmen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie wichtigen Gerichtsentscheidungen kann es dazu kommen, dass Investorinnen und Investoren verstärkt die Stammaktien des Unternehmens kaufen, um sich die Macht oder Mitsprache im Betrieb zu sichern. Der Kurs der Stämme kann dann zumindest zeitweise deutlich höher steigen als der der Vorzugsaktien. Daher lohnt es sich, die aktuelle Geschäftssituation von Unternehmen im Blick zu behalten.

Interessant werden Vorzugsaktien für Anlegerinnen und Anleger zum Beispiel, wenn diese es anstelle der Stammaktien in einen Börsenindex schaffen. Fonds kaufen bevorzugt Aktien aus dem Index, den sie nachbilden.

Attraktive Umtauschprämien möglich

Einige Unternehmen bereiten sich mit einer Aktienverschmelzung auf die Aufnahme in einen Index oder für eine Übernahme vor. Den Aktionärinnen und Aktionären wird dann angeboten, dass ihre Vorzüge in Stammaktien umgewandelt werden. Wenn vergleichsweise wenige Vorzüge gehandelt werden und das Unternehmen diese Aktiengattung ganz vom Markt nehmen will, kann es seinen Vorzugsaktionären ebenfalls einen Aktientausch vorschlagen. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft dies genehmigt sowie der Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen. Die Vorzugsaktionäre müssen einer Umwandlung ebenfalls mehrheitlich zustimmen.

Neben einer obligatorischen Umwandlung gibt es auch einen freiwilligen Aktientausch. Dabei wird den Vorzugsaktionärinnen und -aktionären häufig ein Tausch ihrer Papiere gegen stimmberechtigte Stammaktien angeboten und das Angebot zusätzlich mit einer attraktiven Umwandlungsprämie versüßt.

Fazit: Pro und Contra genau abwägen

Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten sollten Privatanlegende vor einem Kauf von Stamm- oder Vorzugsaktien ihre eigenen Interessen genau abwägen. Zwar klingt eine höhere Dividende auf den ersten Blick verlockend, dennoch sollte man sich fragen, ob er mit dem Kauf eines Anteilsscheins ein rein finanzielles Interesse verfolgt oder eher Wert auf ein Mitspracherecht an einem Unternehmen legt.

Hinweis: Dieser Beitrag soll als Information und Denkanstoß gesehen werden, nicht als Aufforderung oder Empfehlung, in Aktien zu investieren.

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