Fragen und Antworten zum VL-Sparen
Hier finden Sie alle Fragen rund ums VL-Sparen. Die Antworten gibts direkt dazu.
Anleitung zur Eröffnung
Sie können VL-Sparen online eröffnen.
Das ist ganz einfach.
Sie bekommen im Anschluss eine E-Mail von uns.
In der E-Mail sind enthalten:
- Unterlagen für die Kontoeröffnung
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
- Informationen, wie es weitergeht
Ganz wichtig:
Nutzen können Sie VL-Sparen erst, wenn Sie sich legitimiert haben.
Wenn Sie eine neue E-Mail-Adresse haben:
Vielleicht funktioniert Ihre alte E-Mail-Adresse auch noch.
Dann ist die E-Mail wahrscheinlich an die alte E-Mail-Adresse gegangen.
Geben Sie uns einfach Ihre neue E-Mail-Adresse:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Gehen Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie unter „Mein Profil“ auf „Kontaktdaten“.
- Klicken Sie auf „Ändern“.
Wenn Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert:
Dann schicken wir Ihnen einen Brief.
Warten Sie einfach auf den Brief.
Wenn Sie schon bei uns im Internetbanking sind:
Dann finden Sie die Unterlagen auch in Ihrer Post-Box.
Schauen Sie dort bitte mal nach.
- Sie müssen eine natürliche Person sein, also keine Firma.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Sie führen VL-Sparen nur für sich selbst und für Ihre eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.
So eröffnen Sie VL-Sparen Junior:
- Entweder im Internetbanking und nach dem Log-in
- Oder mit dem Formular VL-Sparen Junior Vertrag (PDF)
Für VL-Sparen Junior gilt:
- VL-Sparen für Minderjährige gibt es ab 14 Jahren.
- Der Minderjährige muss erwerbstätig sein.
- Und vermögenswirksame Leistungen erhalten
- Zum Beispiel in einer Ausbildung
Kontoführung
Sie führen Ihr VL-Sparen online:
Das geht über unsere App Banking to go oder im Internetbanking.
Es ist einfach und kostenlos.
Wenn Sie VL-Sparen neu eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box, zum Beispiel die Kontoauszüge.
Sie brauchen diese Zugangsdaten:
- Für die App Banking to go:
Ihren Fingerabdruck/Face ID oder die Internetbanking PIN - Für das Internetbanking:
Die Internetbanking PIN und die App Banking to go oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift.
Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Das ist kostenlos.
Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.
Sie haben eine aktive Post-Box? Und Sie hatten im Vorjahr Erträge?
Dann bekommen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung und Ihre Erträgnisaufstellung automatisch in Ihre Post-Box. Dort können Sie sich alles ausdrucken.
Sie nutzen Ihre Post-Box nicht?
Dann schnell noch aktivieren und Sie bekommen die Belege automatisch. Das geht ruckzuck: Ins Internetbanking einloggen, auf „Einstellungen“ und dann auf „Kommunikation“ gehen. Dort finden Sie die „Post-Box“: Kurz aktivieren – fertig! Und glauben Sie uns – Ihre Post-Box wollen Sie nicht mehr missen.
Oder Sie fordern die Jahresendbelege bei uns an. Das geht so:
Loggen Sie sich ins Internetbanking ein und gehen Sie auf „Einstellungen“. Klicken Sie dort unter „Steuern“ auf „Daten & Bescheinigungen“ und anschließend auf „Details“ bei „Jahresendbelege anfordern“.
Sie nutzen Ihre Post-Box, brauchen die Jahressteuerbescheinigung aber per Post?
Dann berechnen wir Ihnen das Porto.
Sie können den Freistellungsauftrag ganz einfach im Online-Banking – per Web oder App – einrichten, ändern oder löschen.
Bei der Einrichtung im Internetbanking hilft Ihnen dieses Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein. (YouTube, 1:54 min)
Aber auch in der App geht das ganz einfach. Klicken Sie dafür in den Kontodetails auf den Info-Button in der oberen rechten Ecke und wählen Sie dann „Freistellungsauftrag“ aus oder Sie klicken im Menü auf „Profil“ und wählen dann unter „Services“ den „Freistellungsauftrag“ aus.
Bitte beachten Sie:
Alle Arbeiten oder Änderungen zum Freistellungsauftrag können wir nur im laufenden Jahr berücksichtigen. Ist das Jahr vorbei, können Sie alle Anliegen dazu nachträglich über die Steuererklärung beim Finanzamt regeln.
- Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag, muss der neue Auftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags lauten.
- Löschen Sie Ihren Freistellungsauftrag, aber haben bereits Zinserträge in diesem Jahr erwirtschaftet, wird der Freistellungsauftrag zunächst bis zur Höhe des aktuell ausgeschöpften Sparerpauschbetrags reduziert und diese Änderung bis zum Jahresende befristet. Zum Jahresende löschen wir Ihren Freistellungsauftrag dann endgültig
- Löschen Sie alle Konten und Depots bei uns, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch nach dem Jahresende.
- Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann er auch zum 01.01. des laufenden Jahres schriftlich widerrufen werden.
Wenn Sie mit Ihrem Partner einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag einreichen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Wenn einer von beiden zu einem früheren Zeitpunkt einen einzelnen Freistellungsauftrag eingereicht hat, muss dieser Einzel-Freistellungsauftrag im Internetbanking gelöscht werden, solange kein Verbrauch vorliegt.
- Falls bereits ein Verbrauch stattgefunden hat, achten Sie bitte auf die Höhe des neu eingereichten Freistellungsauftrags (mindestens die Höhe des aktuellen Verbrauchs).
Das ist kein Problem.
Sie können Ihr VL-Sparen fortführen.
Geben Sie Ihrem neuen Arbeitgeber einfach einen Nachweis:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen.
- Da finden Sie den „Nachweis für den Arbeitgeber“.
Nein, es gibt keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Darum gilt:
- Es gibt keine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Vorlage beim Finanzamt.
- Die ING-DiBa AG besitzt keinen Institutsschlüssel.
Ein- / Auszahlung
Zuerst müssen Sie ein VL-Sparen-Konto eröffnen.
Wir senden Ihnen dann:
- Ihre Kontoeröffnungsunterlagen
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
Bezahlen Sie einen Teil der Sparraten selbst?
Dann ergänzen Sie diese Information auf der Mitteilung für Ihren Arbeitgeber.
Danach geben Sie die Mitteilung Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber überweist dann die Sparraten direkt auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Jeden Monat.
Für vermögenswirksame Leistungen gilt:
Es dürfen höchstens 480 Euro jährlich eingezahlt werden.
Oder 40 Euro monatlich.
Vielleicht zahlt Ihr Arbeitgeber weniger ein.
Dann können Sie Geld von Ihrem Lohn oder Gehalt dazuzahlen:
bis insgesamt 480 Euro jährlich erreicht sind.
Oder 40 Euro monatlich.
Wenn Sie selber Geld dazuzahlen:
- Eröffnen Sie zuerst das Konto für VL-Sparen.
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dann mit, wie viel Geld Sie freiwillig dazuzahlen.
Ein Beispiel:
- Ihr Arbeitgeber zahlt 26 Euro monatlich ein.
- Sie können bis 14 Euro monatlich dazuzahlen.
Spätestens 2 Wochen vor Ende der Laufzeit melden wir uns:
- In Ihrer Post-Box
- Oder per Brief
Vielleicht möchten Sie sich Ihr Geld dann auszahlen lassen.
Das geht im Internetbanking:
- Beauftragen Sie uns, das Geld auszuzahlen.
- Nennen Sie uns dafür ein Konto.
- Wir zahlen das Geld auf das Konto aus.
Das Geld kommt bei Fälligkeit, wenn das neue Jahr beginnt:
am ersten Tag, an dem wir in der Bank arbeiten.
Meist ist das der 2. Januar.
Jedes Jahr zum Jahresende schreiben wir Ihrem VL-Sparen Zinsen gut.
Dadurch bekommen Sie Zinseszinsen.
Ihr Vorteil vom Zinseszinseffekt:
- Mit den Zinsen haben Sie mehr Geld auf Ihrem VL-Sparen-Konto.
- Sie bekommen also im folgenden Jahr Zinsen für das eingezahlte Geld.
- Und Sie bekommen Zinsen für die Zinsen aus dem letzten Jahr.
Schauen Sie mal auf Ihrem nächsten Kontoauszug.
Da sehen Sie die Zinsgutschrift.
Und noch etwas zu den Steuern:
- Sie können die Zinsen von der Steuer freistellen lassen.
- Mit einem Freistellungsauftrag
Anlagedauer
Insgesamt 7 Jahre.
6 Jahre zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Danach kommt oft eine Ruhezeit.
Die Ruhezeit dauert höchstens ein Jahr.
In dieser Zeit bekommen Sie auf Ihr Geld Zinsen.
Sie sparen aber kein neues Geld an.
In diesem Jahr schicken wir ein Angebot für ein neues VL-Sparen-Konto.
In bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen.
Dann können Sie das Geld früher bekommen.
Das ist möglich bei:
- Heirat
- Erwerbsunfähigkeit
- Tod
- Arbeitslosigkeit
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Senden Sie uns einen Nachweis.
Dann können wir das Geld auszahlen.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Und der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Dafür bezahlen Sie eine Vorfälligkeits-Gebühr.
Die Gebühr beträgt 25 Prozent vom Habenzinssatz für die Restlaufzeit des Vertrags.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.
Das ist eine Teilauszahlung:
- Sie bekommen einen Teil von dem Geld.
- Und der VL-Vertrag läuft weiter.
Grundsätzlich ist das also möglich.
Wenn Ihr Arbeitgeber weiter vermögenswirksame Leistungen überweist.
Wichtig für eine Teilauszahlung:
- Der VL-Vertrag muss vor dem 21.05.2021 geschlossen worden sein.
- Sie müssen mindestens 1 Euro stehen lassen.
Wurde der Vertrag nach dem 20.05.2021 geschlossen?
Dann ist keine Teilauszahlung möglich.
Wir schreiben Ihnen rechtzeitig per Post-Box Nachricht oder Brief.
Das machen Sie dann:
- Sie entscheiden, auf welches Konto wir Ihr Geld auszahlen.
- Sie nennen uns das Konto im Internetbanking.
- Und Sie beauftragen uns, das Geld auszuzahlen.
Mehr müssen Sie nicht machen.
Wir zahlen dann das Geld auf das Konto aus.